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Mundschutzpflicht
17 Jun 2020 0

Liebe Patientinnen und Patienten,
Auch bei uns muss ab Montag, 27. April 2020 von Ihnen ein Mundschutz getragen werden.
Bitte kommen Sie mit Mundschutz oder alternativ Schal o.ä. in unsere Praxis!
Ab 04. Mai ist auch die kosmetische Fußpflege wieder erlaubt! Wir freuen uns auf Sie!
Vielen Dank!

Kategorie: In eigener Sache
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