Irreführender Begriff der medizinischen Fußpflege
Quelle: www.iww.de/pp/recht
Viele kosmetische Fußpfleger betreiben in Deutschland eine Praxis für medizinische Fußpflege und werben auch hierfür. Die Werbung ist zwar leider grundsätzlich lt. BGH-Urteil von 2013 erlaubt worden, aber .....
Für Leistungserbringer ohne Ausbildung zum Podologen ist die Werbung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Die medizinische Fuißpflege ist Heilkunde und deshalb darf sie gemäß § 1 Heilpraktikergesetz (HPG) nur von einem Arzt oder Heilpraktiker oder aber von einem Podologen auf Anordnung des Arztes…